Pressemitteilung der Bundesregierung: Almatow

Der Fall des usbekischen Politikers Almatow erregte die Gemüter und führte zu kontroversen Diskussionen – die Bundesregierung bleibt jedoch bei ihrer klaren Linie und spricht sich gegen eine eine Verhaftung aus. Dies geschah nach ausführlicher Analyse der Problematik und unter Berücksichtigung der Verantwortung der deutschen Regierung für die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland und die Sicherheit unseres Landes:

Zu Anfang sollte beachtet werden, dass Herr Almatow sich zwar zu einer medizinischen Behandlung – also in privaten Angelegenheiten – in Deutschland befand, jedoch als hochrangiger Politiker zu jeder Zeit als Repräsentant Usbekistans wahrzunehmen ist. Die Inhaftierung einer solchen Person würde unweigerlich zu Irritationen in den deutsch-usbekischen Beziehungen führen. Die Konsequenzen eines solches Affronts könnten – langfristig gesehen – gravierende Probleme verursachen. So zum Beispiel bei der Energiepolitik der Regierung, welche ein großes Engagement in Zentralasien beinhaltet um Deutschlands Abhängigkeit von russischen Gasexporten zu verringern. Usbekistan als Land mit den acht-größten Gasreserven der Erde kann in Zukunft zu einem zentralen Bestandteil der Energiesicherheit unseres Landes werden.

Doch nicht nur diese Sicherheit begründet unser Interesse an guten Beziehungen zu Usbekistan – auch der Schutz Deutschlands, zum Beispiel vor terroristischen Anschlägen, wird von dort unterstützt. So wäre der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen des “Krieges gegen den Terror” ohne den zur Verfügung gestellten Luftwaffenstützpunkt in Termez, allein schon wegen der logistischen Möglichkeiten, nicht zu bewerkstelligen. Zudem erhält der Bundesnachrichtendienst durch die hervorragende Kooperation des usbekischen Geheimdienstes entscheidende Informationen zu möglichen Angriffen auf die Bundeswehr oder über Verbindungen islamistischer Terroristen nach Deutschland. Daher kann man sagen, dass Usbekistan ein wichtiger Partner der NATO ist und im Allgemein aktiv an der internationalen Zusammenarbeit teilnimmt. Diese ist in Art 24 GG verankert und muss bewahrt werden.

Doch Energieversorgung und Kooperation bei der Sicherheitspolitik kommen nicht von ungefähr, sondern benötigen gewisse Voraussetzungen, die in der Region Zentralasien vor allem in Usbekistan zu finden sind. Eine dieser Voraussetzungen ist die innere Stabilität dieses Landes: Die Gefahr von Terroranschläge ist niedrig, die Regierung hat – anders als zum Beispiel in Pakistan – die Kontrolle über alle Territorien und auch die Gefahr eskalierender ethnischer Konflikte ist minimal. Natürlich würde eine Festsetzung und Verurteilung Almatows nicht direkt zu einem Sturz der gegenwärtigen Machthaber führen, doch jede Einmischung in die (Innen-)Politik anderer Staaten kann ungeahnte Konsequenzen hab. Es darf also nichts unternommen werden, was dies begünstigen könnte, da Unruhen oder ein etwaiger Bürgerkrieg nach Art. 26 GG nicht zu verantworten wären.

Desweiteren ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die Menschenrechtssituation in Usbekistan keiner deutschen Intervention – auch keiner symbolischen in Form einer Verhaftung Almatows –  bedarf. Natürlich entsprechen die dortigen Verhältnisse nicht vollständig den europäischen Standards, jedoch ist eine stetige Veränderung zum Besseren erkennbar: Die Todesstrafe wurde abgeschafft, willkürliche Verhaftungen wurden erschwert und auch sonst entsprechen die Ermittlungsverfahren den internationalen Standards. Zuvor inhaftierte Menschenrechtsaktivisten wurden freigelassen und die usbekische Führung ermöglichte eine Kontrolle der Haftbedingungen durch das Rote Kreuz. Dieser Prozess benötigt jedoch Zeit und diese gestehen wir Usbekistan auch zu. Wandel durch Annäherung funktioniert – offene Kritik oder anderweitiges Einschreiten hätte dagegen eine schwerwiegende Verunsicherung der Machthaber zur Folge, welche die mühsam errungenen Fortschritte zunichte machen könnten.

Insgesamt gesehen ergibt sich für die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit Almatow in Deutschland festzunehmen um ein Gerichtsverfahren gegen ihn einzuleiten. Dabei spielen in den politisch-startegischen Überlegungen vor allem die ersten beiden Punkte eine wichtige Rolle. Desweiteren sollte sich – da die ihm vorgeworfenen Taten nicht in Deutschland begangen wurden – kein deutsches Gericht, sondern vielmehr der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag auseinandersetzen.

Anklage gegen Almatow

Der usbekische Innenminister Almatow (Zakirjon Almatov) befindet sich gerade in Deutschland, um sich wegen Rückenmarkkrebs in einer Spezialklinik behandeln zu lassen.
Er wurde von Ustam, einem in Deutschland lebenden Exilusbeken, angeklagt, wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“.

Die usbekische Regierung behauptet von sich, eine Demokratie zu sein und nach demokratischen Grundsätzen zu handeln. Jedoch weicht die Realität sehr stark vom Gesagten ab, da wir es faktisch mit einer Diktatur unter Islam Karimow (Islom Karimov) zu tun haben, die ihre Machtposition weiter ausbaut, mit Mitteln, die wir als Staat, der die Menschenrechte unterschrieben hat, nicht dulden können. Polizeiwillkür, wie Folter und Korruption, sind an der Tagesordnung, wie Ustam berichtet und wovon er auch schon selbst betroffen war, was zu seiner Flucht nach Deutschland führte. Dass er kein Einzelfall ist, zeigt die Tatsache, dass es keine Opposition in der Regierung gibt, da alle führenden Mitglieder ins Gefängnis geworfen wurden oder ins Exil flüchten mussten. Doch nicht nur die Opposition wird unterdrückt, Nein, auch andere Minderheiten (z.B. Tadschiken) und vor allem auch Frauen müssen mit schweren Repressalien rechnen.
Dass diese Informationen oft nicht in ausländischen Zeitungen auftauchen liegt auch daran, dass nur staatseigene und keine freien Zeitungen erlaubt sind.

Für dies alles ist Almatow mitverantwortlich, da ihm als Innenminister nicht nur die Gefängnisse, in denen Folter angewandt wird, unterstehen, sondern auch die Polizeieinheiten, die am 13.05.2005 bei dem „Massaker in Andischan“ mehrere Hundert Demonstranten erschossen haben. Damals forderte die US-Regierung und die EU eine sofortige Aufklärung, doch die Regierung vertuschte alles und ließ „Gras über die Sache wachsen“.
Für mich sieht Demokratie klar anders aus!

Für dieses Massaker soll Almatow nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) angeklagt werden:
Die rechtliche Grundlage für das VStGB wurde am 30.06.02 von Deutschland unterzeichnet und auch das Grundgesetz bezeugt in Artikel 25 das Völkerrecht als „Bestandteil des Bundesrechts“.
Nach dem VStGB darf Almatow für seinen Befehl am Massaker belangt werden, da im § 1 steht, dass dieses Gesetz auch dann gilt, wenn „die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist“.
Weiter kann sich Almatow nicht damit rechtfertigen, dass er die Tat nicht selbst begangen hat, da in § 4, Absatz 2 der militärische Befehlshaber mit der Person, die die Truppe befehligt, gleichgestellt wird. Vor dem VStGB ist er also gleich zu behandeln, wie diejenigen, die den Befehl ausgeführt haben und die Demonstranten erschossen haben.
Nach § 7 Absatz 1 muss Almatow einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden, da er gegen ausdrücklich gegen den Fall 1 (Tötung), sowie vermutlich gegen die Fälle 5,7,8,9,10 verstoßen hat, indem er foltern, Menschen verschwinden und Gruppen verfolgen ließ.

Natürlich versteht die Anklageseite auch die Position der Bundesregierung, dass die Beziehungen zu Usbekistan nicht von unterschätzbarem Wert seien, da Usbekistan der achtgrößte Gasproduzent der Welt ist und auch Deutschland mit Gas beliefert, was die Energieabhängigkeit von Russland mindert. Dies ist natürlich ein wichtiger Punkt, sodass Deutschland weiter frei und ohne große Energiesorgen weitermachen kann und Europa seine Stimme auch gegen Russland erheben könnte, sollte der Kreml wieder für Furore sorgen, ohne gleich befürchten zu müssen, ohne Energie dazustehen, da man alles von Russland geliefert bekommt.
Auch der Luftwaffenstützpunkt in Termes (Termiz) nahe der afghanischen Grenze stellt für Deutschland eine wichtige Hilfe gegen den Terror dar und auch die Zusammenarbeit mit dem usbekischen Geheimdienst fördert die Antiterrorarbeit. Hier sollte man sich allerdings bewusst sein, dass solche Informationen oft erst durch Folter erzwungen wurden und vor einem Gericht nicht zulässig sind (Folterkonvention Artikel 15).
Der angesprochene „Wandel durch Annäherung“ funktioniert vielleicht ein Stückchen weit, doch de facto macht die usbekische Regierung nur symbolische Zugeständnisse um vom Westen profitieren zu können; es ist kein echter Reformwille erkennbar.

Da es sowohl Vor- als auch Nachteile bei der Festnahme Almatows gibt, schlage ich vor, ihn zwar zu verhaften, dann aber an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) auszuliefern. Somit hat Deutschland seine Pflicht getan, die Beziehungen zu Usbekistan aber nicht zerstört, sondern vermutlich nur gestört. Sollte Usbekistan deswegen doch den Gashahn zudrehen, kann sich Deutschland immer noch mit den Vereinten Nationen absprechen und Usbekistan sanktionieren, da von Deutschland als Exportweltmeister sicherlich auch Gelder nach Usbekistan fließen. Man sollte die „kleinen“ Länder nicht ausbeuten, aber sich von ihnen auch nicht zum Narren halten lassen, sondern dann auch mit dementsprechenden Sanktionen reagieren, sollte die usbekische Regierung zu solchen Maßnahmen greifen.
Deutschland und die ganze westliche Welt sollten nicht immer nur die Menschenrechte und die Demokratie propagieren, sondern auch danach handeln, gerade da sich Usbekistan nach außen hin auch als Demokratie verkauft.
Denn immer, wenn man in solchen Fällen wegschaut und nicht reagiert, baut man solche Regierungen nur weiter auf, anstatt sie für solche Verbrechen zurechtzuweisen. So gewinnen sie immer mehr Macht und tragen nicht unbedingt zur Sicherheit in der BRD und Europa bei.

Deshalb bin ich für die Verhaftung des Innenministers Almatow! Die lebenswichtige Operation darf natürlich unverzüglich durchgeführt werden, denn jeder Mensch hat ein Recht auf Leben und Gesundheit, auch der usbekische Innenminister (GG Art. 2,2). Doch dann sollte er meiner Meinung nach an den ICC ausgeliefert werden, denn niemand hat ein Recht auf Straffreiheit, erst recht nicht, wenn er Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat.

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