Unser Grundgesetz wird 60 und da lohnt ein genauer Blick auf die Verfassung der Verfassung. Aus aktuellem Anlass beginne ich hiermit:
DIE WELT meldete am 16.05.09:
Die große Mehrheit der Bundesbürger ist einer Umfrage zufolge für eine Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet. In einer Studie sprachen sich 92 Prozent der Befragten für solche Maßnahmen aus. [Quelle]
DIE ZEIT meldete am 20.05.09:
Mehr als 90 Prozent gegen Sperrungen im Internet. [Quelle]
Beide Aussagen sind zutreffend.
Wie das geht?
Ganz einfach: Es kommt bei Umfragen vor allem auch auf die Formulierung der Frage an. Ist die Formulierung nur suggestiv genug, kann man (in diesem Fall die Deutsche Kinderhilfe auf der einen und Mogis auf der anderen Seite) damit alles als Volkes Wille ausgeben. Eine hoch-selektive Berichterstattung in den Medien erleichtert den Protagonisten die Arbeit hierbei erheblich.
Für heute bin ich mal gespannt, ob es auch diese Meldung in die Fernsehnachrichten schaffen wird, will aber zum Auftraggeber der ersten Studie schon hier die folgenden Links reichen: Hintergrund zur Deutschen Kinderhilfe bei Spiegelfechter – mit vielen Informationen, die in nicht unwesentlichem Umfang auch von DER WELT recherchiert worden sind.
Mir stellt sich deswegen die Frage, wie intensiv Zeitungs- und Fernsehnachrichten-Redaktionen eigentlich recherchieren, bevor sie ihre Meldungen in die Welt blasen.
Ein ausführlicherer Artikel zum Thema Internetsperren (mit sicherlich nicht wenig Meinung) wird folgen – und weitere Berichte zum Thema Menschenrechte sowie Grundgesetz im Rahmen der A-Phase.