Pressemitteilung der Bundesregierung: Almatow

Der Fall des usbekischen Politikers Almatow erregte die Gemüter und führte zu kontroversen Diskussionen – die Bundesregierung bleibt jedoch bei ihrer klaren Linie und spricht sich gegen eine eine Verhaftung aus. Dies geschah nach ausführlicher Analyse der Problematik und unter Berücksichtigung der Verantwortung der deutschen Regierung für die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland und die Sicherheit unseres Landes:

Zu Anfang sollte beachtet werden, dass Herr Almatow sich zwar zu einer medizinischen Behandlung – also in privaten Angelegenheiten – in Deutschland befand, jedoch als hochrangiger Politiker zu jeder Zeit als Repräsentant Usbekistans wahrzunehmen ist. Die Inhaftierung einer solchen Person würde unweigerlich zu Irritationen in den deutsch-usbekischen Beziehungen führen. Die Konsequenzen eines solches Affronts könnten – langfristig gesehen – gravierende Probleme verursachen. So zum Beispiel bei der Energiepolitik der Regierung, welche ein großes Engagement in Zentralasien beinhaltet um Deutschlands Abhängigkeit von russischen Gasexporten zu verringern. Usbekistan als Land mit den acht-größten Gasreserven der Erde kann in Zukunft zu einem zentralen Bestandteil der Energiesicherheit unseres Landes werden.

Doch nicht nur diese Sicherheit begründet unser Interesse an guten Beziehungen zu Usbekistan – auch der Schutz Deutschlands, zum Beispiel vor terroristischen Anschlägen, wird von dort unterstützt. So wäre der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen des “Krieges gegen den Terror” ohne den zur Verfügung gestellten Luftwaffenstützpunkt in Termez, allein schon wegen der logistischen Möglichkeiten, nicht zu bewerkstelligen. Zudem erhält der Bundesnachrichtendienst durch die hervorragende Kooperation des usbekischen Geheimdienstes entscheidende Informationen zu möglichen Angriffen auf die Bundeswehr oder über Verbindungen islamistischer Terroristen nach Deutschland. Daher kann man sagen, dass Usbekistan ein wichtiger Partner der NATO ist und im Allgemein aktiv an der internationalen Zusammenarbeit teilnimmt. Diese ist in Art 24 GG verankert und muss bewahrt werden.

Doch Energieversorgung und Kooperation bei der Sicherheitspolitik kommen nicht von ungefähr, sondern benötigen gewisse Voraussetzungen, die in der Region Zentralasien vor allem in Usbekistan zu finden sind. Eine dieser Voraussetzungen ist die innere Stabilität dieses Landes: Die Gefahr von Terroranschläge ist niedrig, die Regierung hat – anders als zum Beispiel in Pakistan – die Kontrolle über alle Territorien und auch die Gefahr eskalierender ethnischer Konflikte ist minimal. Natürlich würde eine Festsetzung und Verurteilung Almatows nicht direkt zu einem Sturz der gegenwärtigen Machthaber führen, doch jede Einmischung in die (Innen-)Politik anderer Staaten kann ungeahnte Konsequenzen hab. Es darf also nichts unternommen werden, was dies begünstigen könnte, da Unruhen oder ein etwaiger Bürgerkrieg nach Art. 26 GG nicht zu verantworten wären.

Desweiteren ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die Menschenrechtssituation in Usbekistan keiner deutschen Intervention – auch keiner symbolischen in Form einer Verhaftung Almatows –  bedarf. Natürlich entsprechen die dortigen Verhältnisse nicht vollständig den europäischen Standards, jedoch ist eine stetige Veränderung zum Besseren erkennbar: Die Todesstrafe wurde abgeschafft, willkürliche Verhaftungen wurden erschwert und auch sonst entsprechen die Ermittlungsverfahren den internationalen Standards. Zuvor inhaftierte Menschenrechtsaktivisten wurden freigelassen und die usbekische Führung ermöglichte eine Kontrolle der Haftbedingungen durch das Rote Kreuz. Dieser Prozess benötigt jedoch Zeit und diese gestehen wir Usbekistan auch zu. Wandel durch Annäherung funktioniert – offene Kritik oder anderweitiges Einschreiten hätte dagegen eine schwerwiegende Verunsicherung der Machthaber zur Folge, welche die mühsam errungenen Fortschritte zunichte machen könnten.

Insgesamt gesehen ergibt sich für die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit Almatow in Deutschland festzunehmen um ein Gerichtsverfahren gegen ihn einzuleiten. Dabei spielen in den politisch-startegischen Überlegungen vor allem die ersten beiden Punkte eine wichtige Rolle. Desweiteren sollte sich – da die ihm vorgeworfenen Taten nicht in Deutschland begangen wurden – kein deutsches Gericht, sondern vielmehr der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag auseinandersetzen.

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