Baden-württembergische Nonnen ein Auslaufmodell?

„Wann immer es die Umstände zulassen, müssen wir Verfassungsrichter auch auf die Schüler zugehen und ihnen die Bundesrepublik und unseren Rechtsstaat nahe bringen. Wir haben da so eine Art Bringschuld und ich mache das gern.“

Mit diesen Worten begründete der Karlsruher Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof bei seinen Besuch am KvfG am 28.04.2009 seine Zustimmung, mit den Elfklässlern im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts zwei Stunden lang über die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), seine Arbeit als Verfassungsrichter, sowie über das von ihm mit erarbeitete Kopftuchverbot für Lehrerinnen an baden-württembergischen Schulen zu diskutieren und zu informieren. Nachdem er selbst einige Dinge in einer für die Schüler angemessenen Art ausgeführt hatte, stieg Professor Kirchhof sehr schnell in das Gespräch mit diesen ein und verstand es mit seiner freundlichen und nahbaren Art die anfängliche Scheu und Distanz abzubauen. In einer ersten Fragerunde, welche sich insbesondere um das BVerfG, sowie Kirchhofs Arbeit als Verfassungsrichter drehte, stellten die Schüler, mit Unterstützung einiger anwesender Lehrer, Fragen, welche von formalen Aspekten, wie die Frage nach der Entscheidungsfindung innerhalb der Senate, über normative Fragen bis hin zu privaten Fragen, wie beispielsweise die Frage nach der Vereinbarung eines solch umfangreichen und verantwortungsvollen Amtes mit der Verantwortung der eigenen Familie gegenüber, reichten. Dabei gewährte Professor Kirchhof den Schülern einen durchaus selbstkritischen Blick auf das Amt und seine Tätigkeit als Verfassungsrichter. Darüber hinaus machte er sehr deutlich, dass das Verfassungsgericht nicht nach subjektiven Maßstäben, sondern allein auf der Grundlage des Grundgesetzes entscheidet. Der zweite Teil der Veranstaltung bestand in einer Diskussion über das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg. Dieses Thema, welches bereits im Unterricht zu regem Interesse und emotionalen Beteiligungen vieler Schüler geführt hatte, wurde auch von einigen Schülern, und insbesondere Schülerinnen, intensiv und engagiert mit Professor Kirchhof diskutiert. Fragen nach religiöser Gleichberechtigung und Wertevermittlung begegnete Professor Kirchhof dabei in einer seriösen, vielfach aber auch humorvollen Art, wie zum Beispiel als er das Unterrichten einzelner baden-württembergischer Nonnen in Tracht an öffentlichen Schulen sinngemäß als „Auslaufmodell“ bezeichnete. Obwohl sich Professor Kirchhof bei manchen dieser Fragen weniger deutlich positionierte und dadurch das Diskussionsbedürfnis der Schüler teilweise abschwächte und dem einen oder anderen eventuell ihre Fragen nicht zur völligen Zufriedenheit beantwortete, konnten sich die Schüler mit ihren Fragen doch jederzeit einbringen und ernst genommen fühlen.

Was bleibt nun als Erkenntnis aus dieser Veranstaltung? Ich denke, dass das abstrakte Amt des Verfassungsrichters und damit das Bundesverfassungsgericht als bundesstaatliches Organ in Person von Professor Kirchhof  für die Schüler  (und anwesenden Lehrer) greifbar und nachvollziehbar wurde und somit die Veranstaltung für alle gewinnbringend war. Nicht zuletzt für Professor Kirchhof, der neben einem von Herrn Gugel überreichten Glas Honig weitere Einblicke in die Wahrnehmungen und Ansichten von Schülern bekam und somit hoffentlich gerne einmal wiederkommt.

Siehe hierzu auch: Richtiger, Artikel zum gleichen Thema in BeeHive.

Sicherung der Demokratie

Endlich! Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung einiger Wahlcomputersysteme als verfassungswidrig verurteilt und damit meiner Meinung nach ein entscheidendes Urteil zur Sicherung der Demokratie in Deutschland gefällt.

Vor allem für Computerversteher wie mich war es schwierig zu verstehen, wieso Menschen in einem so entscheidenden Moment wie einer Wahl auf Nachprüfbarkeit verzichten wollen. Dieses sich-ausliefern an einen Hersteller mit eindeutigen ökonomischen Interessen sowie an Techniker, vor allem aber die oft unerträgliche Zirkelargumentation der Wahlmaschinenverfechter, die behaupteten, dass alle Wahlen mit Computern ordentlich abgelaufen wären, weil niemand je das Gegenteil bewiesen hätte und das blinde Vetrauen in die politische Elite eines Landes … mir wurde davon schlecht. Demokratie ist schließlich auch Macht auf Zeit durch Wahl, weil das Volk gelernt hat, den Mächtigen eben nicht zu vertrauen.

Die einzige Erklärung, die ich für die Föderung von Wahlmaschinen noch finden konnte war bald kaum mehr unterscheidbar von vulgär-marxistischen Verschwörungstheorien, so dass ich mir zuletzt frustiert jeden Kommentar zum Thema sparen musste, wollte ich nicht komplett platzen.

Der für mich entscheidende Satz aus dem Urteil:

Der Wähler selbst muss ohne nähere computertechnische Kenntnisse nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird.

Weitere Informationen zu den technischen Hintergründen der Manipulierbarkeit von Wahlen durch den Einsatz von Wahlcomputern finden sich auf den Seiten des CCC:

http://wahlcomputer.ccc.de/?language=de

… oder auch auf youtube. Hier zeigt der CCC wie 3 Personen in 60 Sekunden einen Nedap Wahlcomputer hacken:

Der vom BVerfG zugelassene Wahlstift ist zwar ebenfalls nicht sicher …

… aber hier ist die Manipulation wenigstens nachprüfbar.

Mich persönlich störte an diesen Kästen vor allem auch die offensichtliche Einschränkung meiner Freiheit auch eine ungültige Stimme abgeben zu können.

Ach ja – wir sollten den folgenden, etwas älteren Beitrag nicht vergessen:

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