„Wann immer es die Umstände zulassen, müssen wir Verfassungsrichter auch auf die Schüler zugehen und ihnen die Bundesrepublik und unseren Rechtsstaat nahe bringen. Wir haben da so eine Art Bringschuld und ich mache das gern.“
Mit diesen Worten begründete der Karlsruher Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof bei seinen Besuch am KvfG am 28.04.2009 seine Zustimmung, mit den Elfklässlern im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts zwei Stunden lang über die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), seine Arbeit als Verfassungsrichter, sowie über das von ihm mit erarbeitete Kopftuchverbot für Lehrerinnen an baden-württembergischen Schulen zu diskutieren und zu informieren. Nachdem er selbst einige Dinge in einer für die Schüler angemessenen Art ausgeführt hatte, stieg Professor Kirchhof sehr schnell in das Gespräch mit diesen ein und verstand es mit seiner freundlichen und nahbaren Art die anfängliche Scheu und Distanz abzubauen. In einer ersten Fragerunde, welche sich insbesondere um das BVerfG, sowie Kirchhofs Arbeit als Verfassungsrichter drehte, stellten die Schüler, mit Unterstützung einiger anwesender Lehrer, Fragen, welche von formalen Aspekten, wie die Frage nach der Entscheidungsfindung innerhalb der Senate, über normative Fragen bis hin zu privaten Fragen, wie beispielsweise die Frage nach der Vereinbarung eines solch umfangreichen und verantwortungsvollen Amtes mit der Verantwortung der eigenen Familie gegenüber, reichten. Dabei gewährte Professor Kirchhof den Schülern einen durchaus selbstkritischen Blick auf das Amt und seine Tätigkeit als Verfassungsrichter. Darüber hinaus machte er sehr deutlich, dass das Verfassungsgericht nicht nach subjektiven Maßstäben, sondern allein auf der Grundlage des Grundgesetzes entscheidet. Der zweite Teil der Veranstaltung bestand in einer Diskussion über das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg. Dieses Thema, welches bereits im Unterricht zu regem Interesse und emotionalen Beteiligungen vieler Schüler geführt hatte, wurde auch von einigen Schülern, und insbesondere Schülerinnen, intensiv und engagiert mit Professor Kirchhof diskutiert. Fragen nach religiöser Gleichberechtigung und Wertevermittlung begegnete Professor Kirchhof dabei in einer seriösen, vielfach aber auch humorvollen Art, wie zum Beispiel als er das Unterrichten einzelner baden-württembergischer Nonnen in Tracht an öffentlichen Schulen sinngemäß als „Auslaufmodell“ bezeichnete. Obwohl sich Professor Kirchhof bei manchen dieser Fragen weniger deutlich positionierte und dadurch das Diskussionsbedürfnis der Schüler teilweise abschwächte und dem einen oder anderen eventuell ihre Fragen nicht zur völligen Zufriedenheit beantwortete, konnten sich die Schüler mit ihren Fragen doch jederzeit einbringen und ernst genommen fühlen.
Was bleibt nun als Erkenntnis aus dieser Veranstaltung? Ich denke, dass das abstrakte Amt des Verfassungsrichters und damit das Bundesverfassungsgericht als bundesstaatliches Organ in Person von Professor Kirchhof für die Schüler (und anwesenden Lehrer) greifbar und nachvollziehbar wurde und somit die Veranstaltung für alle gewinnbringend war. Nicht zuletzt für Professor Kirchhof, der neben einem von Herrn Gugel überreichten Glas Honig weitere Einblicke in die Wahrnehmungen und Ansichten von Schülern bekam und somit hoffentlich gerne einmal wiederkommt.
Siehe hierzu auch: Richtiger, Artikel zum gleichen Thema in BeeHive.